3Ob65/15b—OGH Entscheidung
20. Mai 2015
…Gericht eine hier nicht vorliegende - korrekturbedürftige Fehlbeurteilung unterlaufen wäre. Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung der Anspannungsgrundsatz bei Haftverbüßung nicht anzuwenden ist (RIS Justiz RS0047622). Richtig ist auch, dass das Vermögen jedenfalls dann in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist, wenn und soweit der Unterhaltspflichtige dessen Substanz angreift, um damit die Kosten…