JudikaturOGH

RS0028552 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2025

Bei treuwidriger Verhinderung des Zuganges der - angekündigten - Kündigung durch Abwesenheit vom Betrieb infolge Inanspruchnahme von Zeitausgleich ohne Verständigung des Arbeitgebers gilt die Kündigung als zugegangen.

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