Die Erhöhung von Unterhaltsvorschüssen auf Antrag gemäß § 19 Abs 2 UVG setzt voraus, dass Unterhaltsvorschüsse zumindest im Zeitpunkt der Antragstellung auf Erhöhung der Vorschüsse überhaupt noch gewährt werden.
… 276 BlgNR 15. GP 7, 14; RS0107561; RS0109104). Bereits in der zitierten Entscheidung 6 Ob 550/94 (Leitentscheidung in RS0076743) führte der Oberste Gerichtshof aus, dass daher schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung und dem vom Gesetzgeber mit ihrer Schaffung verfolgten Zweck die Erhöhung von…
…Vorschuss erhöht werden könnte, weil nur mehr eine Erhöhung der Vorschusszahlungen für die Vergangenheit (und nicht auch eine Erhöhung künftiger Vorschusszahlungen) möglich wäre (RIS Justiz RS0076743 [T1]). 1.3 Gleiches gilt nach der Rechtsprechung für die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses von Amts wegen (RIS Justiz RS0076743 [T2]), welche nur unter der Voraussetzung…
…daher die Vorschusserhöhung nach ständiger Rechtsprechung -voraus, dass Unterhaltsvorschüsse zumindest im Zeitpunkt der Antragstellung auf Erhöhung der Vorschüsse überhaupt noch gewährt werden (RIS Justiz RS0076743). Gleiches gilt für die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses von Amts wegen (RIS Justiz RS0076743 [T2]), welche nur unter der Voraussetzung zu erfolgen hat, dass Unterhaltsvorschüsse (des…
…einer rückwirkenden Erhöhung eines (zunächst geringen) Vorschussbetrags führen, was aber voraussetzt, dass im Zeitpunkt der Antragstellung bzw Entscheidung über die Erhöhung Unterhaltsvorschüsse (noch) gewährt werden (RS0076743). [23] 5.4. Da Unterhaltsbeträgen in geringer Höhe somit nicht ausschließlich Symbolcharakter zukommt, kann einem Kind ein Interesse an der Gewährung eines geringen Vorschussbetrags nicht gänzlich…
…welchem Unterhaltsvorschüsse (ununterbrochene Titelvorschüsse) noch aufrecht gewährt wurden (1 Ob 2225/96d); die Voraussetzungen des § 19 Abs 2 UVG lagen damit vor (RIS-Justiz RS0076743). Nur so konnte dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck, einen Gleichlauf zwischen Unterhaltsvorschüssen und Unterhaltstiteln herzustellen, wenn während des Laufens der Vorschüsse der Unterhaltsbeitrag erhöht wird…
…die Vorschüsse gewährt wurden, im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhöhung weder abgelaufen noch auch durch einen davor gefassten Einstellungsbeschluss beendet sein darf (RIS Justiz RS0076743 [T4]). Demnach muss der Beschluss über die Vorschusserhöhung gemäß § 19 Abs 2 UVG auch nach der aktuellen Rechtslage nach dem FamRÄG …
…setzt daher die Vorschusserhöhung - nach ständiger Rechtsprechung - voraus, dass Unterhaltsvorschüsse zumindest im Zeitpunkt der Antragstellung auf Erhöhung der Vorschüsse überhaupt noch gewährt werden (RIS-Justiz RS0076743; 4 Ob 209/99k mwN). Gleiches gilt für die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses von Amts wegen (RIS-Justiz RS0076743 [T2]; 7 Ob …
… 19 Abs 2 UVG setzt voraus, dass Vorschüsse zumindest im Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz auf Erhöhung der Vorschüsse überhaupt noch gewährt werden (RS0076743 [T2, T4]). Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. 1.3 Selbst für bereits abgelaufene Unterhaltsvorschussperioden ist die Vorschusserhöhung zulässig, wenn eine ununterbrochene Gewährung von Unterhaltsvorschüssen des gleichen…
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