Da es an einem höherrangigen verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot fehlt, stellt jenes des § 5 ABGB nur eine im Zweifel geltende Regelung dar, die durch jede Rückwirkungsanordnung als lex specialis durchbrochen werden kann.
…Ob 41/14t). Diese Bestimmung wird als Zweifelsregel verstanden, die durch eine (verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossene) Rückwirkungsanordnung als lex specialis durchbrochen werden kann (RIS Justiz RS0015520). Die allgemeine Regel des § 5 ABGB steht also spezielleren gesetzlichen Übergangsbestimmungen nicht entgegen (8 ObA 64/06d). Eine Rückwirkungsanordnung muss allerdings…
… 18/23x [ErwGr 4.2.]; 9 Ob 54/18h [ErwGr I.1.]), sofern der Gesetzgeber nicht eine Rückwirkung anordnet (RS0008715 [T9]; RS0015520). [6] Die Beurteilung der Unterbrechung der Verjährung durch den – vor Außerkrafttreten des § 2 1. COVID 19-JuBG bei Gericht eingebrachten –…
…66, außer Kraft getreten (§ 120 ZaDiG 2018). Nach § 5 ABGB wirken Gesetze nicht zurück. Eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung (vgl RIS-Justiz RS0015520) sieht das ZaDiG 2018 nicht vor. Da auch der besondere Charakter der – für die Beurteilung des konkreten Falls relevanten – zwingenden Normen (vgl…
…66, außer Kraft getreten (§ 120 ZaDiG 2018). Nach § 5 ABGB wirken Gesetze nicht zurück. Eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung (vgl RIS Justiz RS0015520) sieht das ZaDiG 2018 nicht vor. Da auch der besondere Charakter der – für die Beurteilung des konkreten Falls relevanten – zwingenden Normen (vgl…
…RS0008713). Hat der Gesetzgeber keine Rückwirkung angeordnet, hat die Neuregelung nach § 5 ABGB auf die vor Inkrafttreten des Gesetzes erworbenen Rechte keinen Einfluss (RS0015520). Da der Gesetzgeber im vorliegenden Fall gerade keine Rückwirkung angeordnet hat, ist die Übergangsbestimmung des § 100 Abs 94 Z 8 VBG…
…5 ABGB stellt daher nur eine im Zweifel geltende Regelung dar, die durch jede gerechtfertigte Rückwirkungsanordnung als lex specialis durchbrochen werden kann (RIS-Justiz RS0058464; RS0015520). Der zwingende Charakter einer Norm lässt für sich allein aber noch nicht den Schluss zu, dass der Gesetzgeber die Norm rückwirkend in Kraft setzen wollte…
…die Rückwirkung von (materiellrechtlichen) Gesetzen in die Zeit vor ihrem Inkrafttreten grundsätzlich ausgeschlossen, aber durch eine Rückwirkungsanordnung als lex specialis durchbrochen werden kann (RIS-Justiz RS0015520). Auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts ist eine geänderte gesetzliche Bestimmung ohne besondere Übergangsregel nur auf jene Fälle anwendbar, die einen Sachverhalt zum Gegenstand haben, der…
…Gesetzen in die Zeit vor ihrem Inkrafttreten grundsätzlich ausgeschlossen, aber durch eine verfassungsrechtlich nicht jedenfalls ausgeschlossene Rückwirkungsanordnung als lex specialis durchbrochen werden kann (RIS Justiz RS0015520). Bei Dauerrechtsverhältnissen ist neues materielles Recht, sofern der Gesetzgeber nicht ausdrücklich anderes verfügte oder der besondere Charakter einer zwingenden Norm deren rückwirkende Anordnung verlangt, nicht…
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