JudikaturOGH

RS0047566 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2024

Der Verzicht auf die Erzielung eines höheren Einkommens, der nicht durch besondere berücksichtigungswürdige Umstände erzwungen ist, darf nicht zu Lasten eines Unterhaltsberechtigten gehen.

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