Ein ursprünglich vollzeitig beschäftigt gewesener Versicherter kann auf Teilzeitarbeit verwiesen werden, durch die er wenigstens die Hälfte des Entgeltes eines gesunden Vollzeitbeschäftigten erzielen kann.
…eines vollzeitig beschäftigt gewesenen Versicherten auf eine Teilzeitarbeit setzt demnach voraus, dass er wenigstens die Hälfte des Entgelts eines gesunden Vollzeitbeschäftigten erzielen kann (RIS-Justiz RS0084587). 2.3 Primär ist also nicht auf das zeitliche Ausmaß der noch möglichen Berufstätigkeit abzustellen, sondern auf die Einkommensverhältnisse bei Ganztagsarbeit in den in Betracht…
…Teilzeitarbeit verwiesen werden kann, wenn er (sie) wenigstens die Hälfte des Entgelts einer gesunden Vollzeitbeschäftigten („Lohnhälfte“) erzielen kann, entspricht ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0084587). 1.2 Primär ist also nicht auf das zeitliche Ausmaß der noch möglichen Berufstätigkeit abzustellen, sondern auf die Einkommensverhältnisse bei Ganztagsarbeit in den in Betracht…
…beschäftigter Versicherter kann aber nach der Rechtsprechung auch auf Teilzeitarbeit verwiesen werden, durch die er wenigstens die Hälfte des Entgelts eines gesunden Vollzeitbeschäftigten erzielen kann (RS0084587). Bei einer Verweisung auf eine Teilzeittätigkeit ist für das Erreichen der Lohnhälfte vor allem von entscheidender Bedeutung, in welchem zeitlichen Ausmaß der Versicherte die jeweilige…
…eines vollzeitig beschäftigt gewesenen Versicherten auf eine Teilzeitarbeit setzt demnach voraus, dass er wenigstens die Hälfte des Entgelts eines gesunden Vollzeitbeschäftigten erzielen kann (RIS-Justiz RS0084587). 1.3 Bei einer Verweisung auf eine Teilzeittätigkeit ist für das Erreichen der Lohnhälfte vor allem von entscheidender Bedeutung, in welchem zeitlichen Ausmaß der Versicherte…
…der Lehre gebilligten ( Pfeil in ZAS 1995, 202 f, Windisch Graetz in DRdA 1994, 520 f) - Rechtsprechung des erkennenden Senates (RIS Justiz RS0084587 vgl auch RS0085100) und geht im Übrigen auch aus der (vom Berufungsgericht erwähnten) Entscheidung SSV NF 9/46 (= DRdA 1996/21, …
…er damit bei einer Tagesarbeitszeit von sechs Stunden ein auch für eine Wohnsitzverlegung zumutbares Einkommen erzielen kann (vgl 10 ObS 28/18t mwN; RS0084587 [T5]) - wogegen sich auch der Rechtsmittelwerber in seiner Berufung nicht wendet - hat das Erstgericht rechtsrichtig eine weiterhin vorliegende Invalidität nach den Bestimmungen des ASVG verneint…
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