RS0042374 – OGH Rechtssatz
Unterlässt das Erstgericht im Fall der Abweisung des auf eine Versehrtenrente gerichteten Begehrens die Entscheidung über das Eventualbegehren gemäß § 82 Abs 5 ASGG und wird dieser Mangel im Berufungsverfahren nicht gerügt, so scheidet das Eventualbegehren aus dem Verfahren aus.