Streitwert für das Begehren auf Erhöhung einer Rente nach § 1327 ABGB ist der dreifache Jahresbetrag der Erhöhung, nicht aber des nach der Erhöhung zu leistenden gesamten Rentenbegehrens.
…Leistung an sich, sondern lediglich etwa deren Erhöhung um einen bestimmten Betrag, dann ist der Streitgegenstand nur mit dem Vielfachen des Erhöhungsbegehrens zu bewerten (vgl RS0031493 ). [11] 2.1 Die Berufung des Klägers richtete sich gegen die Abweisung des Renten (mehr )begehrens von 450 EUR ab Erreichen des 62. …
…zutreffend von einem Leistungsbegehren auf künftigen Unterhalt und einem Streitwert in Höhe der dreifachen Jahresleistung ausgegangen (vgl RIS-Justiz RS0041155; RS0030704 [T5]; RS0037432 ua; RS0046544; RS0031493). Die für eine direkte Anrufung des Obersten Gerichtshofs maßgebliche Streitwertgrenze wird daher im vorliegenden Verfahren nicht erreicht. Erklärt das Berufungsgericht unter den Voraussetzungen des §…
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