JudikaturOGH

RS0031493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2025

Streitwert für das Begehren auf Erhöhung einer Rente nach § 1327 ABGB ist der dreifache Jahresbetrag der Erhöhung, nicht aber des nach der Erhöhung zu leistenden gesamten Rentenbegehrens.

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