Die Anwendung gelinderer Mittel kann die Haft nur dann substituieren, wenn sie bei realitätsbezogener Betrachtung die evidente, durch mehrere gleichartige Vorverurteilungen dokumentierte Tatbegehungsgefahr effektiv hintanhalten kann.
…der schließlich bei der gerichtlichen Vernehmung erkennbaren Reue durch die erteilte Weisung des Kontaktverbots zum Opfer und die Anordnung vorläufiger Bewährungshilfe effektiv (vgl RIS-Justiz RS0097850) entgegengewirkt werden. Auch das offenbar (mangels gegenteiliger Mitteilungen) weisungskonforme Verhalten des Angeklagten seit seiner Enthaftung spricht für die Wirksamkeit genannter gelinderer Mittel. Das Rechtsmittel der…
…nicht durch gelindere Mittel wie die aus dem Spruch ersichtlichen Weisungen effektiv entgegen getreten werden kann ( Nimmervoll , Haftrecht 3 , Z 833, Z 836; RIS-Justiz RS0097850). Damit drangen die Beschwerden im spruchgemäßen Ausmaß durch. Die Einhaltung der Weisungen ist vom Erstgericht zu überwachen.…
…durch den Vollzug mehrerer, auch längerer Freiheitsstrafen wegen strafbarer Handlungen nach dem SMG und teilweiser Anordnung der Bewährungshilfe gefestigt erscheint, bei realistischer Betrachtung (RIS-Justiz RS0097850) nicht effizient genug, um der Tatbegehungsgefahr ausreichend zu begegnen. Zutreffend ist bereits das Erstgericht davon ausgegangen, dass die Untersuchungshaft durch gelindere Mittel, auch nicht durch…
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