JudikaturOGH

RS0039015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2024

Ist die Kündigung oder Entlassung nach vertragsrechtlichen Grundsätzen rechtsunwirksam, so kommt nicht die Anfechtung nach §§ 105, 106 ArbVG, sondern regelmäßig die Bekämpfung mittels Feststellungsklage in Betracht.

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