7Ob67/06p—OGH Entscheidung
26. April 2006
…VVG2 § 97 Rn 8). Die Wiederherstellungspflicht ist daher, wie schon das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, sondern eine Risikobegrenzung (RIS-Justiz RS0081840; RS0081460). Zweck strenger Versicherungsklauseln ist, wie ebenfalls schon vom Berufungsgericht zutreffend betont wurde, die Begrenzung des subjektiven Risikos, das entstünde, wenn der Versicherungsnehmer die Entschädigungssumme…