JudikaturOGH

RS0096718 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2025

Der besondere Umstand des andauernden kollegialen Kontaktes mit einem Richter (desselben Gerichtshofes zweiter Instanz), der Angehöriger eines der beiden Beschuldigten ist, lässt auch bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler den Anschein einer Befangenheit der übrigen Richter des OLG zu.

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