7Ob213/16y—OGH Entscheidung
25. Januar 2017
…Ein Unfall ist ein plötzlich von außen mit mechanischer Kraft auf den Körper einwirkendes Ereignis (7 Ob 78/16w mwN, RIS Justiz RS0058130; RS0058077). Dass auch eigenes Verhalten zum Unfall beitragen, ihn sogar herbeiführen kann, ist in der Unfallversicherung nicht zweifelhaft. Ein Unfall liegt auch bei einem Ereignis vor…