Streit um Offenkundigkeit einer Dienstbarkeit und deren Auswirkungen auf den gutgläubigen Erwerb—OGH Entscheidung
8Ob109/25z16. Dezember 2025
…macht daher eine vollendete Ersitzung wirkungslos, es sei denn, die nicht verbücherte Dienstbarkeit ist für den Erwerber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Einverleibungsgesuchs offenkundig ( RS0011631 ; RS0012151 [T2, T3]; RS0034776 [T1, T23]). Offenkundigkeit liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das…