RS0070374 – OGH Rechtssatz
Geht das unleidliche Verhalten von einem Angehörigen des Mieters aus, trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß Abhilfe nicht möglich war, den Mieter (MietSlg 31368), wenn deren Unmöglichkeit nicht offenkundig ist.
…Mieterin als unerträglich empfundenen Lärmes auch bis in die späten Nachtstunden sowie im Hinblick auf das - von der beklagten Partei zu vertretende (RIS-Justiz RS0070374) - grob ungestüme und unhöfliche Verhalten ihrer Familienmitglieder gegenüber anderen Hausparteien keine Rede sein. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 510 Abs…
…Verhalten seiner Mitbewohner hat, ist Bestandteil der ihm vorbehaltenen Einrede der Unmöglichkeit, Abhilfe zu schaffen (10 Ob 1527/96; vgl auch RIS Justiz RS0070374). 1.3. Eine Verhaltensänderung nach Einbringung der Aufkündigung hat nur dann Einfluss auf das Schicksal der Aufkündigung, wenn der Schluss zulässig ist, dass die Wiederholung…
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