Unselbständige Bestandteile, die nicht ohne Verletzung ( Änderung ) der Substanz abgesondert werden können, teilen sachenrechtlich notwendig das Schicksal der Hauptsache, während selbständige Bestandteile sonderrechtsfähig bleiben.
…ist auch nicht ersichtlich, welchen Einfluss diese Frage auf die rechtliche Beurteilung haben sollte. Abgesehen davon, dass zu dieser sachenrechtlichen Beurteilung umfangreiche Rechtsprechung besteht (vgl RS0009914; RS0009891; RS0112912; RS0009909; RS0009865) und die obiter angestellten Erwägungen der Vorinstanzen damit im Einklang stehen, mangelt es daher (auch) dieser Rechtsfrage an der für die…
…der Liegenschaft gewesen wären, behauptet er nicht. [12] 1.3. Zubehör ist zwar grundsätzlich sonderrechtsfähig und teilt nicht notwendig das sachenrechtliche Schicksal der Hauptsache (RS0009891; RS0009914). Allerdings werden sowohl Zubehör wie auch selbständige Bestandteile – mangels anderweitiger Vereinbarung, die hier nicht festgestellt wurde – mit der Hauptsache übereignet, ohne dass es…
… 22 f mwN; Kisslinger aaO Rz 17; RIS Justiz RS0009891). Selbständige Bestandteile sind sonderrechtsfähig ( Helmich aaO Rz 24 mwN, RIS Justiz RS0009891, RS0009914). Als selbständige Bestandteile hat die Rechtsprechung etwa maßgefertigte Fensterteile, die sich noch uneingebaut auf der Liegenschaft befinden ( Kisslinger aaO Rz 20; SZ 40…
…Streitteile nicht. 4.1 Festzuhalten ist, dass das ungeborene Jungtier bis zur Absonderung unselbständiger Bestandteil des Muttertiers und als solcher nicht sonderrechtsfähig ist (RIS Justiz RS0009914; RS0009891). 4.2 Wird eine Sache völlig zerstört und beruht das Verhalten des Schädigers auf leichter Fahrlässigkeit, so ist nach § 1332 ABGB der…
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