8ObS4/14t—OGH Entscheidung
28. April 2014
…unberührt lässt. Nicht verbrauchtes Zeitguthaben aus Überstunden, das im Sicherungszeitraum nicht in einen fälligen Geldanspruch umgewandelt wurde, ist aber nicht „Arbeitsentgelt“ (RIS Justiz RS0051784). Nicht verbrauchtes Zeitguthaben aus Überstunden, die eineinhalb Jahre vor Insolvenzeröffnung und auch noch mehrere Monate vor Beginn des Mutterschutzes geleistet wurden, ist auch nicht Arbeitsentgelt…