Der Rechtsmittelausschluß des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO erfaßt auch die Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage.
…dessen Nichtigkeit zu gelten (so schon zur „Wiederaufnahmsklage“ 5 Ob 546/91 und 7 Ob 580/95; RIS Justiz RS0044443; s auch 3 Ob 1/03y = RS0052781 [T7]).…
…Gerichtshof gerichtete Rechtsmittel gegen die Ab- oder Zurückweisung einer im Verfahren über die Verfahrenshilfe erhobenen „Wiederaufnahmeklage“ bzw eines darauf gerichteten Antrags umfasst (vgl RS0044443; Jelinek in Fasching/Konecny ³ IV/1 § 535 ZPO Rz 29; Musger in Fasching/Konecny ³ IV/1 § 528 ZPO…
Rückverweise