RS0044443 – OGH Rechtssatz
Der Rechtsmittelausschluß des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO erfaßt auch die Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage.
…dessen Nichtigkeit zu gelten (so schon zur „Wiederaufnahmsklage“ 5 Ob 546/91 und 7 Ob 580/95; RIS Justiz RS0044443; s auch 3 Ob 1/03y = RS0052781 [T7]).…
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