3Ob113/04w—OGH Entscheidung
21. Juli 2004
…darüber hinaus, dass nur eine wesentliche Änderung der Verhältnisse die Anwendung der Umstandsklausel rechtfertigt, wobei ein Schwellwert von etwa 10 % mehrfach angesprochen wurde (RIS-Justiz RS0018984, RS0007161 [T 8]). Bei der Feststellung des Unterhaltsanspruchs ist von einem Durchschnittseinkommen auszugehen, das im Allgemeinen von einem längeren, nach den möglichen Einkommensschwankungen zu bemessenden…