JudikaturOGH

RS0071736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2023

Die Rechtsberatung, die Intervention bei Behörden und das Verhandeln mit präsumptiven Vertragspartner stellen anwaltliche Leistungen dar; gleiches gilt für die Anmietung eines Hauses in Ausland und den Abschluss der dazu notwendigen Verträge. Ebenso ist die Überprüfung von Verträgen, auch von Kreditverträgen, eine typische anwaltliche Leistung. Die Prüfung von Werkverträgen darauf, ob die angebotenen Werkleistungen preisangemessen und zweckmäßig sind, ist hingegen keine anwaltliche Leistung im Sinne des § 8 RAO.

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