6Ob116/03g—OGH Entscheidung
10. Juli 2003
…des Rücktrittsrechts genügt objektiver Verzug (RS0018331). Der Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB setzt ein Verschulden des Leistungsempfängers am Fehlschlagen der Leistung nicht voraus (RS0033997). Beweisthema sind daher alle für einen wirksamen Rücktritt erforderlichen Umstände, also die Vorleistung des Bereicherungsklägers, der objektive Verzug, die Rücktrittserklärung, die Nachfristfestsetzung und die Angemessenheit…