Der Gerichtsstand nach § 99 JN setzt voraus, dass der Wert des im Inland befindlichen Vermögens etwa zwanzig Prozent des Streitwertes erreicht.
Rückverweise
…Das ist nach ganz einheitlicher Rechtsprechung nicht der Fall, wenn der Wert des im Inland befindlichen Vermögens etwa zwanzig Prozent des Streitwertes erreicht (RIS Justiz RS0046752; vgl auch RS0046741). 2. Vermögen iSd § 99 Abs 1 JN sind alle wirtschaftlich verwertbaren Güter und Rechte. Dazu gehören auch Forderungen…
…ob dieses allenfalls unverhältnismäßig geringer sein könnte als der Wert des Streitgegenstands – dies wäre bei dem von ihm genannten Wert nicht der Fall (vgl RS0046752). 5. Nach den Angaben im Antrag und der bisherigen Aktenlage ist daher derzeit nicht davon auszugehen, dass ein Gerichtsstand im Inland fehlt. Eine die…
…begründet. [22] 6.2. Dass der Hälfteanteil an der Liegenschaft hier zum Wert des betriebenen Anspruchs von unter 10.000 EUR nicht außer Relation steht (vgl RS0046752), ist evident und wird vom Beklagten in seiner Revisionsrekursbeantwortung auch ausdrücklich nicht bestritten. [23] 6.3. Auf die schon vom Rekursgericht erwogene Frage, ob hinreichendes Vorbringen…