Der Haftrücklaß oder die Haftrücklaßgarantie soll nach dem allgemeinem Sprachgebrauch ganz offensichtlich die Gewährleistungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werkes.
…gar nicht aus der Hand gegeben hätte. Sie soll den Gewährleistungsanspruch sichern und somit auch den Anspruch des Käufers auf Verbesserung der mangelhaften Kaufsache ( RS0017002 ; RS0018098 ). Nach dem Abruf der Garantie sind die Parteien so gestellt, als hätte der Käufer den entsprechenden Teil des Kaufpreises noch nicht gezahlt (6 Ob…
…im Regelfall der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen, insbesondere des Anspruchs des Werkbestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werks (2 Ob 260/05g mwN; RIS Justiz RS0018098). Hätten die Vertragsparteien keinen Werkvertrag abschließen wollen, wäre diese Vereinbarung sinnentleert. Dazu kommt, dass in der Vertragsurkunde schon im Kopf nicht nur von „Beistellung…
…Subunternehmer in Gang gesetzt wird, hängt vom Grundgeschäft (Valutaverhältnis) ab. Statt der ursprünglich vereinbarten Haftrücklassgarantie, die vor allem nachträglich hervorgekommene Gewährleistungsansprüche sichern soll (RIS Justiz RS0018098), wurde eine Bankgarantie gegeben. Der Zweck einer anstelle des Haftrücklasses gegebenen Bankgarantie besteht darin, dem Begünstigten nicht nur Sicherheit zu verschaffen, sondern ihn so zu…
…noch gar nicht aus der Hand gegeben hätte) sollen Gewährleistungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werks (RIS Justiz RS0018098; RS0018099; 3 Ob 6/11w). Solange ein Verbesserungsanspruch besteht, wird die Fälligkeit des Werklohns hinausgeschoben (7 Ob 187/09i; RIS Justiz…
…1 ZPO unzulässig: Der Haftrücklass, also das Recht des Bestellers einen Teil des Werklohns zurückzuhalten, dient der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen, insbesondere des Verbesserungsanspruchs (RIS Justiz RS0018098). Das vertragliche Leistungsverweigerungsrecht ist verbraucht, wenn der Besteller von seinem Recht nicht Gebrauch macht und den Werklohn vor Fälligkeit (zur Gänze, also auch im Ausmaß…
…T2]). [25] 4.2. Der Haftrücklass soll nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Gewährleistungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werks (RS0018098). Werden nach der Übernahme des Werks Mängel behoben, beginnt die Gewährleistungsfrist für die verbesserten Mängel ( P. Bydlinski in KBB 6 § 933 ABGB…
…in Z 2 lit g BTVG vorgesehene Ausgestaltung der letzten Rate von 2 % des Preises als Haftrücklass der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen (vgl RS0018098). Im vorliegenden Fall hat der Beklagte gegen die ihn treffenden Verpflichtungen verstoßen, indem er weder die grundbücherliche Sicherstellung des Erwerbs des Wohnungseigentums durch die [ Nachbarn…
…Werks (der mangelhaften Kaufsache) (6 Ob 35/15p; 2 Ob 237/14p; 10 Ob 62/16i; RIS-Justiz RS0017002; RS0018098; RS0018099). Solange ein Verbesserungsanspruch besteht, wird die Fälligkeit des Werklohns (Kaufpreises) hinausgeschoben (2 Ob 237/14p; 10 Ob 62/16i je…
…Haftrücklassgarantie sollen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ganz offensichtlich die Gewährleistungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werkes (RIS-Justiz RS0018098). Die Haftrücklassgarantie hat grundsätzlich den Zweck, die Auszahlung des vollen Entgelts zu erreichen und dem Erwerber dennoch Sicherheit für erst später, innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckte…
…gar nicht aus der Hand gegeben hätte) sollen die Gewährleistungsansprüche sichern und damit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werks (RIS Justiz RS0018098; vgl auch RS0018099). Sinn einer Bankgarantie, welche an Stelle eines sonst vereinbarten Haftrücklasses gegeben wird, ist nicht, dem Begünstigten nur eine Sicherheit zu geben, sondern…
…gar nicht aus der Hand gegeben hätte) sollen die Gewährleitungsansprüche sichern und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werks (RIS Justiz RS0018098; RS0018099; RS0017002). Hat der Besteller den Mangel durch einen Dritten beseitigen lassen und begehrt das erforderliche Deckungskapital vom Unternehmer, dann fällt insoweit jeglicher Grund für…
…in Z 2 lit g BTVG vorgesehene Ausgestaltung der letzten Rate von 2 % des Preises als Haftrücklass der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen (vgl RS0018098). 6.1. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte gegen die ihn treffenden Verpflichtungen verstoßen, indem er weder die grundbücherliche Sicherstellung des Erwerbs des Wohnungseigentums durch…
…insbesondere des Anspruches des Werkbestellers auf Verbesserung des mangelhaften Werkes (7 Ob 538/91 = SZ 64/63 = wbl 1991, 403 = ecolex 1992, 160; RIS Justiz RS0018098). Diesen Sicherungszweck verfolgt auch die Haftrücklassgarantie, die dem Werkunternehmer zudem die Möglichkeit gibt, die volle Zahlung des Werklohnes zu erlangen (RIS Justiz RS0018130; vgl auch…
…aus der Hand gegeben hätte) sollen insbesondere die Gewährleistungsansprüche sichern und damit auch den Anspruch des Bestellers (Käufers) auf Verbesserung des mangelhaften Werks (RIS Justiz RS0018098). Sinn einer Bankgarantie, die an Stelle eines sonst vereinbarten Haftrücklasses gegeben wird, ist nicht nur, dem Begünstigten eine Sicherheit zu geben. Vielmehr soll der Begünstigte…
Rückverweise