JudikaturOGH

RS0064178 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2025

Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 28 KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.

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