RS0030699 – OGH Rechtssatz
Die Anschaffungskosten eines Personenkraftwagens sind zu ersetzen, wenn der Kläger die aus dem Unfall resultierende weitgehende Bewegungsunfähigkeit in zweckmäßiger und vernünftiger Weise nur durch die Anschaffung eines Personenkraftwagens einigermaßen ausgleichen kann.