Kennt aus der Sicht des Erwerbers der Veräußerer die gewünschte Eigenschaft oder muss er sie erkennen, so ist bei Nichtaufklärung über die Untauglichkeit die Eignung als stillschweigend zugesagt anzusehen.
…Veräußerer allerdings die gewünschte Eigenschaft oder muss er sie erkennen, so ist bei Nichtaufklärung über die Untauglichkeit die Eignung als stillschweigend zugesagt anzusehen (RIS Justiz RS0018468), außer er wusste nicht, dass die Ware zu diesem Verwendungszweck nicht geeignet ist, und musste dies auch nicht wissen, weil das Verhalten dann nicht dahin…
…für den Käufer kennt oder diese zumindest erkennen muss, ist er bei Nichtaufklärung über das Fehlen der berechtigt erwarteten Eigenschaft grundsätzlich gewährleistungspflichtig (vgl RIS Justiz RS0018468; 9 Ob 50/10h). 3.2 Das Erstgericht hat dazu festgestellt, dass der Beklagte zu keiner Zeit in Kenntnis von allfälligen Hangrutschungen oder Kriechbewegungen…
…Erwerber gewünschte Eigenschaft oder muss er sie kennen, so ist bei Nichtaufklärung über die – ihm bekannte –Untauglichkeit die Eignung als stillschweigend zugesagt anzusehen (RS0018468). 4.2. Das Berufungsgericht ging unter Beachtung dieser Grundsätze davon aus, dass der dem Beklagten als Verhandlungsgehilfe zuzurechnende Immobilienmakler gegenüber der Klägerin keine Äußerung oder…
…den Käufer kennt oder diese zumindest erkennen muss, ist er bei Nichtaufklärung über das Fehlen der berechtigt erwarteten Eigenschaft grundsätzlich gewährleistungspflichtig (vgl RIS Justiz RS0018468). 2.3 Die Vorinstanzen haben zu Recht eine Verletzung der Aufklärungspflicht der Beklagten über die Bodenbeschaffenheit bejaht. Nach den Feststellungen enthielt der Kaufvertrag der Beklagten aus…
…die vom Erwerber gewünschte Eigenschaft oder muss er sie erkennen, so ist bei Nichtaufklärung über die Untauglichkeit die Eignung als stillschweigend zugesagt anzusehen (RIS-Justiz RS0018468). Wenn das Berufungsgericht unter Beachtung dieser Grundsätze der Rechtsprechung wegen des Fehlens von Feststellungen zum konkreten Inhalt des Verkaufsgesprächs den Sachverhalt noch als ergänzungsbedürftig erachtet…
…bei Nichtaufklärung über das Fehlen der berechtigt erwarteten Eigenschaft grundsätzlich gewährleistungspflichtig (vgl SZ 47/58; 9 Ob 50/10h; RIS Justiz RS0107681, RS0018468). Der Beklagte wusste, dass das vertragliche Interesse der Klägerin auf die Errichtung einer standsicheren Stützmauer gerichtet war. Andernfalls hätte er sie vor der von ihm…
…getroffenen Vereinbarung gemäß verwendet werden kann. Mangels gegenteiliger Abrede sind diese Eigenschaften als stillschweigend vereinbart anzusehen (2 Ob 135/10g mwN; RIS Justiz RS0018468). Es besteht zwar keine allgemeine Rechtspflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entscheidung einen Einfluss haben könnten, doch ist sie dann zu…
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