Für die Beurteilung, ob ein bei einer tätlichen Auseinandersetzung erlittener Unfall unter Versicherungsschutz steht, sind im Einzelfall die Beweggründe, die den Streit veranlasst haben, entscheiden: Ein aus persönlichen Gründen entfachter Streit schließt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und einer im Verlauf der Auseinandersetzung erlittenen Verletzung aus.
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