RS0092317 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Der Tatbestand nach § 82 Abs 1 StGB erfordert ein in einem aktiven Tun gelegenes Verhalten, weshalb er durch bloßes Unterlassen nicht verwirklicht werden kann.
…in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen: Der Beschwerde wird n i c h t Folge gegeben. Gegen diese Entscheidung steht ein weiterer Rechtszug nicht zu (§ 89 Abs 6 StPO). Begründung: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Geschworenengericht vom 10.9.2024 wurde der ** geborene Angeklagte A* wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung…