RS0092303 – OGH Rechtssatz
Die Deliktsfälle nach Abs 1 und Abs 2 des § 82 StGB schließen sich gegenseitig aus.
…in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen: Der Beschwerde wird n i c h t Folge gegeben. Gegen diese Entscheidung steht ein weiterer Rechtszug nicht zu (§ 89 Abs 6 StPO). Begründung: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Geschworenengericht vom 10.9.2024 wurde der ** geborene Angeklagte A* wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung…
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