JudikaturOGH

RS0046425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2025

Voraussetzung für die Zuständigkeit des HG ist, dass der Anspruch aus einem Handelsgeschäft abgeleitet wird und somit in einem sachlichen Zusammenhang mit der Gewerbetätigkeit steht und aus dem Handelsgeschäft selbst geltend gemacht wird.

Verweise

Rückverweise