JudikaturOGH

RS0052461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2005

Entsprechend dem Ausfallsprinzip darf der Arbeitnehmer im Ergebnis durch Feiertage und Urlaub keinen finanziellen Nachteil erleiden, wobei allerdings die Umstände für die Entgeltermittlung schon vor dessen Fälligkeit bekannt sein müssen.

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