Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmender Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes; diese Erklärung kann ausdrücklich aber auch schlüssig erfolgen.
…Urlaubsvereinbarung nach § 4 Abs 1 UrlG bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubs (RS0077447 [T1]; RS0070760). Die gesetzliche Notwendigkeit, eine solche Vereinbarung zu treffen, schließt die Annahme eines einseitigen Gestaltungsrechts des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers aus (RS0070760 [T4, T8…
…und das Ende des Erholungsurlaubes (§ 4 Abs 1 UrlG), die auch schlüssig zustande kommen kann (8 ObA 205/00f; RIS-Justiz RS0053087; RIS-Justiz RS0077447 ua). Eine derartige Urlaubsvereinbarung kam allerdings nach den bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen nicht zustande. Eine Zumutbarkeitsprüfung iSd § 9 Abs 1 Z 4 UrlG aF…
…und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubs (§ 4 Abs 1 UrlG; 9 ObA 144/05z; 9 ObA 108/03b; RIS-Justiz RS0077447 ua). Davon ging das Berufungsgericht entgegen der Annahme des Revisionswerbers nicht ab. Es unterstellte auch nicht der Vereinbarung der Parteien vom 8. 11. 2004, nach…
…alleine durch eine Dienstfreistellung den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen kann (RIS Justiz RS0053087 [T8]), sondern ein entsprechendes Anbot des Dienstgebers der zumindest schlüssigen (RIS Justiz RS0077447) Annahme durch den Dienstnehmer bedarf (§ 4 Abs 1 UrlG). Ob dergestalt eine Urlaubsvereinbarung abgeschlossen wurde, ist jedoch eine von den Umständen des…
…Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes; diese Erklärung kann ausdrücklich, aber auch schlüssig erfolgen (RS0077447; Reissner in ZellKomm 2 § 4 Rz 2 mwN ua). [13] Im vorliegenden Fall beabsichtigte die Klägerin, den „Leiter Lehrgang 1998–…
…sei (RIS Justiz RS0070760 ua). Schweigt der Arbeitgeber zu einem Urlaubsantrag einer Arbeitnehmerin, so kann dies im Einzelfall entweder als schlüssige Annahme (vgl RIS Justiz RS0077447, RS0077450 ua) oder als Nichtannahme zu qualifizieren sein. Kommt für einen bestimmten vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitpunkt des Urlaubsantritts aus betrieblichen Erfordernissen (zB wegen Sicherstellung der…
…ZPO). Begründung: Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes (vgl RIS-Justiz RS0077447 = Arb 10.807 uva), die allerdings auch schlüssig zustande kommen kann (vgl RIS-Justiz RS0053087 = 9 ObA 140/95 uva). Ob nun im konkreten Einzelfall eine…
…bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubs; diese Erklärung kann ausdrücklich aber auch schlüssig erfolgen (RS0077452, RS0077447). Ob im konkreten Einzelfall eine konkludente Urlaubsvereinbarung zustandegekommen ist, ist – außer wenn dem Berufungsgericht eine gravierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist, die aus Gründen der Rechtssicherheit…
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