Neuwertentschädigung bei Sturmschadenversicherung: Voraussetzungen der Wiederherstellungsklausel bei Errichtung eines deutlich größeren und anders genutzten Neubaus—OGH Entscheidung
7Ob46/26d24. Juni 2026
…Ausführungen im Berufungsurteil, wonach keine Aufklärungspflichtverletzung vorliege, handelt es sich somit um eine zusätzliche, selbständig tragfähige Hilfsbegründung, deren inhaltliche Richtigkeit keine erhebliche Rechtsfrage begründen kann ( RS0042736 [T2], vgl auch RS0088931 ). [16] 3.2 Über das Zinsenbegehren hatte das Berufungsgericht infolge vollständiger Klageabweisung in der Hauptsache nicht zu entscheiden. [17] 4. …