RS0020032 – OGH Rechtssatz
Der Verwendungsanspruch des § 1041 ABGB entfällt dann, wenn die Vermögensverschiebung gerechtfertigt ist; das ist nicht nur dann der Fall, wenn sie durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und dem Bereicherten, sondern auch dann, wenn sie durch das Gesetz gedeckt ist.