Auch die Änderung des in dem Geschäftslokal betriebenen Unternehmensgegenstandes und seiner Betriebsform ist dem sehr weit auszulegenden Begriff der Änderung am Objekt des Wohnungseigentums im Sinne des § 13 Abs 2 WEG zu unterstellen.
…geregelten Voraussetzungen ab. Dadurch sollen die anderen Wohnungseigentümer davor bewahrt werden, dass ihr Umfeld eigenmächtig unter Verletzung ihrer schutzwürdigen Interessen geändert wird (vgl RIS Justiz RS0083132 [T2]). 1.2 Nach § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 ist der Wohnungseigentümer zu Änderungen berechtigt, die weder eine…
…an der dadurch definierten Nutzung gehört zu den absolut geschützten Rechten jedes Wohnungseigentümers (5 Ob 148/11t; 5 Ob 200/12s; RS0083132 [T8]). Eine Änderung der Widmung von Wohn auf Geschäftszwecke (und umgekehrt), die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte, bedarf der Zustimmung…
…„Änderungen“ ist sehr weit auszulegen und umfasst regelmäßig auch Änderungen des Gegenstands und der Betriebsform eines in einem Wohnungseigentumsobjekt geführten Betriebs (RIS Justiz RS0083132; Vonkilch in Hausmann/Vonkilch , Österreichisches Wohnrecht 4 § 16 WEG Rz 20). Demgemäß ist im Fall der Verwendung eines Wohnungseigentumsobjekts als Geschäftslokal eine…
…wenn sie nicht von der Zustimmung aller gedeckt ist. 5. Eine Nutzungsänderung von Wohnung auf Geschäftsräumlichkeit und umgekehrt ist eine bewilligungspflichtige Umwidmung (RIS Justiz RS0083132). Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig und können von den übrigen Wohnungseigentümern bekämpft werden (RIS Justiz RS0083156). 6. Eine Umwidmung durch Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder eine…
…rechtlich geschützte Interessen sowohl der Gemeinschaft als auch jedes einzelnen Wohnungseigentümers berührt werden können (MietSlg XL/16; WoBl 1993, 61 [Call]; RIS Justiz RS0083132). Bei der Frage der Zulässigkeit einer Widmungsänderung ist zunächst auf die Vertragsgrundlage abzustellen, also auf die dem Wohnungseigentumsvertrag zugrunde liegende Widmung (WoBl 1990, 80 mit…
…Änderungen“ ist sehr weit auszulegen und umfasst regelmäßig auch Änderungen des Gegenstands und der Betriebsform eines in einem Wohnungseigentumsobjekt geführten Betriebs (vgl RIS Justiz RS0083132; zust Vonkilch in Hausmann/Vonkilch , Österreichisches Wohnrecht³ § 16 WEG Rz 20). 3.2. Hier wird im Wohnungseigentumsvertrag und im Beschluss über die…
…Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG bedarf (RS0083132 [T7; T10]). Da gerade nicht feststeht, dass die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer diesen Baumaßnahmen zugestimmt haben, und sich die Erstantragsgegnerin auch auf keine gerichtliche Genehmigung…
…hat. 1. Der in § 16 Abs 2 WEG 2002 verwendete Begriff „Änderungen“ ist sehr weit auszulegen (vgl RIS Justiz RS0083132) und erfasst demnach grundsätzlich auch alle Umwidmungen; jede Änderung, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte (wofür also schon die Möglichkeit…
…RdW 2005/187; MietSlg 40/16; 5 Ob 1028/92 = MietSlg 44.620 = WoBl 1993/49, 61 [Call]; RIS Justiz RS0083132). 2.2. Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Widmungsänderung - also die Frage, ob sie überhaupt dem § 16 Abs 2 WEG 2002 zu unterstellen ist…
…ersetzende Zustimmung des Außerstreitrichters einen Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer dar, wenn damit eine wesentliche Interessensbeeinträchtigung der anderen Miteigentümer verbunden ist (RIS Justiz RS0083132 [T4]); das ist dann der Fall, wenn die Grenzen des Verkehrsüblichen überschritten werden. Die Beurteilung der Verkehrsüblichkeit ist eine Frage des Einzelfalls (RIS Justiz RS0119528…
… (5 Ob 227/04z; MietSlg 40/16; 5 Ob 1028/92 = WoBl 1993/49, 61 [Call]; RIS Justiz RS0083132). 3. Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Widmungsänderung - also die Frage, ob sie überhaupt dem § 16 Abs 2 WEG 2002 zu unterstellen ist…
…Voraussetzungen berechtigt. Der Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs weit auszulegen (RIS Justiz RS0083108 [T1]; RS0083132). Jede Änderung, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte, bedarf der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter…
…Wohnungseigentumsobjekts zu Fremdenverkehrszwecken eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung ist (5 Ob 216/20f; 5 Ob 59/14h; 3 Ob 158/11y; RS0083132 [T7, T9]; RS0119528 [T5]; RS0101800 [T10]). Daraus resultiert zunächst eine entsprechende Unterlassungspflicht der Beklagten. [27] 3. Ein Unterlassungsanspruch wird allerdings durch zwei Elemente konkretisiert: eine…
…„Änderungen“ ist sehr weit auszulegen und umfasst regelmäßig auch Änderungen des Gegenstands und der Betriebsform eines in einem Wohnungseigentumsobjekt geführten Betriebs (RIS Justiz RS0083132). Ob eine Widmungsänderung vorliegt, folgt aus der Gegenüberstellung der gültigen Widmung des betreffenden Objekts auf der Grundlage der darüber bestandenen vertraglichen Einigung der Mit und…
…geführten Unternehmens bestehen, weil dadurch Rechte und rechtlich geschützte Interessen sowohl der Gemeinschaft als auch jedes einzelnen Mit und Wohnungseigentümers berührt werden können (RIS Justiz RS0083132; 5 Ob 59/05w = immolex 2005, 279 [ Prader ]; 5 Ob 122/05k = immolex 2005, 308 [ Prader ]; 5 Ob…
…Voraussetzungen. 2. Der Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs weit auszulegen (RIS-Justiz RS0083108 [T1]; RS0083132). Jede Änderung, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte (wofür also schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung genügt), bedarf der Zustimmung aller…
…Wohnungseigentümer oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG (RIS Justiz RS0101801 [T5]; RS0083132 [T7, T10]). [17] 2.1 Gegen einen Wohnungseigentümer, der eigenmächtig, also ohne vorherige Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder ohne Genehmigung durch den Außerstreitrichter Änderungen im…
…der Änderung zu prüfen, nicht aber die Genehmigungsfähigkeit (RIS Justiz RS0013665 [T15]; RS0083156 [T5, T14, T20 ua]). 4. Der sehr weit auszulegende (RIS Justiz RS0083132) Begriff „Änderungen“ in § 16 Abs 2 WEG 2002 kann auch eine Änderung des Gegenstands und der Betriebsform des in…
…aller übrigen Wohnungseigentümer oder die Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG einzuholen (vgl RS0083132 [T7]). Die Möglichkeit, dass schutzwürdige Interessen beeinträchtigt sein könnten, ist Voraussetzung dafür, dass die Zustimmung der übrigen Teilhaber eingeholt werden muss. Liegt zur Änderung –…
…Wohnungseigentümer oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG (RIS Justiz RS0101801 [T5], RS0083132 [T7]). Holt der änderungswillige Wohnungseigentümer die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters nicht ein oder setzt er sich über den Widerspruch eines…
…2 WEG und seiner Vorgängerbestimmung (§ 13 Abs 2 WEG 1975) verwendete Begriff „Änderungen“ ist grundsätzlich weit auszulegen (RS0083108 [T1]; RS0083132). Das Vorliegen einer Änderung kann demnach nur bei bagatellhaften Umgestaltungen verneint werden (RS0109247). Die Verschiebung von Bestandflächen zwischen zwei Wohnungen erfordert die Versetzung zumindest einer…
…Wohnungseigentümer oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG (RIS Justiz RS0101801 [T5]; RS0083132 [T7; T10]). 2.1 Gegen einen Wohnungseigentümer, der eigenmächtig, also ohne vorige Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, Änderungen einschließlich Widmungsänderungen im Sinn des § 16…
…Voraussetzungen. 2. Der Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats weit auszulegen (RIS-Justiz RS0083108 [T1]; RS0083132). Jede Änderung, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte (wofür also schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung genügt), bedarf aber der Zustimmung…
…16 Abs 2 WEG die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer voraus, wenn diese Änderung eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte (RS0083132 [T7]), mangels Zustimmung aller Übrigen dient das Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG der Ersetzung der für die Änderung…
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