Ein qualifizierter Zahlungsverzug kann als klassischer Fall eines Rücktrittsrechtes angesehen werden. Er kann ohne Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten auch im Verbrauchergeschäft an Voraussetzungen geknüpft werden, die für den Zurücktretenden weniger streng sind als die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Terminsverlustes.
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