JudikaturOGH

RS0085881 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 1988

Der Zweck der Sozialversicherungsleistung aus einem Versicherungsfall des Alters (§ 103 Abs 1 Z 1 lit b BSVG) liegt ausschließlich darin, ihm einen Ersatz für den durch das Absinken seiner eigenen Arbeitskraft bedingten Entfall seines eigenen Arbeitseinkommens zu verschaffen.

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