7Nc34/14f—OGH Entscheidung
05. Dezember 2014
…Zuständigkeit bereits rechtskräftig verneinte, führt dazu, dass der Oberste Gerichtshof insofern daran gebunden ist, als nunmehr die Notwendigkeit einer Ordination zu prüfen ist (RIS Justiz RS0046568). Hiefür wird das Handelsgericht Wien vom Obersten Gerichtshof ordiniert. Zwar wurde die Klage zurückgewiesen, sodass für diese rechtskräftig erledigte Sache grundsätzlich ein örtlich zuständiges Gericht…