Das Gericht hat in einem zweiten Prozess die in einem Vorprozess bloß als Vorfrage beurteilte Rechtsfrage entweder als Hauptsache oder wieder als Vorfrage ohne Rücksicht auf diese Beurteilung neuerlich zu entscheiden.
…Landesverwaltungsgerichte gilt wie für Bescheide der Verwaltungsbehörden, aber auch wie für Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl RS0041357 [T1]; RS0041331 [T5]; RS0041180; RS0039843 [T21, T23]; RS0042554; RS0041178; RS0127052 [T1]), dass das Ausmaß der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Erkenntnisses grundsätzlich durch den Spruch bestimmt wird; die Beurteilung von bloßen Vorfragen löst keine Bindungswirkung aus…
…der Kausalität dort ebenfalls nur vorfrageweise beurteilt worden war; die Beurteilung der Vorfrage erwächst aber nicht in Rechtskraft (RIS Justiz RS0042554, RS0039843 [T19, T21, T23], RS0041178). Eine Regelungslücke, die durch Analogie zu füllen wäre, besteht daher nicht. Andere erhebliche Rechtsfragen zeigt die Revision nicht auf (§ 510 Abs 3…
…2.3 Eine Bindungswirkung besteht darüber hinaus nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19] ua; Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 3; Kodek / Mayr , Zivilprozessrecht 2 Rz 921). „Entscheidungsharmonie“…
…Liegenschaftsanteilen Eigentum erworben hat oder nicht, ist eine bloße Vorfrage. Die Beurteilung von bloßen Vorfragen erwächst aber nicht in Rechtskraft (RS0042554; RS0039843 [T19, T21, T23]; RS0041178). Auch die Parteien gehen daher – ebenso wie die Vorinstanzen – zutreffend davon aus, dass die im deutschen Vorprozess zugrunde gelegte fehlende Eigentümerschaft der Beklagten…
…zu entnehmen wie ein darauf abzielender Zwischenantrag auf Feststellung (vgl zur Bindungswirkung der Entscheidung über die Hauptfrage, nicht aber die Vorfrage RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19]). Lediglich der durch Klageabweisung bewirkte Vermögensschaden kommt als Betrugsschaden in Betracht. Zur rechtlich bindenden Feststellung des Bestehens eines Pachtverhältnisses war der zufolge…
…anderen rechtserzeugenden Tatsachen nicht (10 Ob 33/16z). [16] Die Beurteilung von bloßen Vorfragen erwächst nicht in Rechtskraft (RS0042554, RS0039843 [T19, T21, T23]; RS0041178). [17] Worüber im Vorprozess als Hauptfrage entschieden wurde, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei kommt es auf den Gegenstand der spruchmäßigen Entscheidung an. Zur…
…in einem Vorprozess bloß als Vorfrage beurteilte Rechtsfrage entweder als Hauptsache oder wieder als Vorfrage ohne Berücksichtigung auf diese Beurteilung neuerlich zu entscheiden (RIS Justiz RS0041178). Die Vorfragenbeurteilung in einem anderen Prozess hat also keine bindende Wirkung im folgenden Prozess (RIS Justiz RS0042554). Die Entscheidung über den Teil des Klagebegehrens, der…
…gesicherten neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht nämlich Bindungswirkung nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0127052; RS0041178; 6 Ob 176/06k; 2 Ob 161/06z). Bei dem hier allein zu beurteilenden Begehren auf Einräumung des Vorkaufsrechts, also auf…
…grundsätzlich keine Bindungswirkung (siehe nur die Nachweise der jüngeren Judikatur bei Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 11; weiters RIS Justiz RS0041178, RS0041180, RS0127052 ua). Andererseits wurde im Vorprozess nur über „auf der Sache haftende Lasten“ im Sinne des § 508 Satz 2…
… 793). Entscheidungsharmonie allein begründet keine Bindungswirkung (RIS Justiz RS0102102), sodass im Folgeprozess keine Bindung an die im früheren Prozess erfolgte Vorfragenbeurteilung besteht (RIS Justiz RS0041178; RS0041180). Deshalb begründet die Entscheidung über ein bloßes Leistungsbegehren im Vorprozess nur diesbezüglich Bindungswirkung, nicht aber hinsichtlich des diesem zugrundeliegenden Rechts oder Rechtsverhältnisses (RIS Justiz…
…den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331; RS0041357). Die Beurteilung von bloßen Vorfragen (hier: der alleinigen Passivlegitimation) erwächst nicht in Rechtskraft (RS0042554, RS0039843 [T19, T21, T23]; RS0041178). Es steht dem Berufungsgericht im Rahmen der Behandlung einer Rechtsrüge frei, den Sachverhalt rechtlich anders zu beurteilen als das Erstgericht. Eine über den Entscheidungsgegenstand hinausgehende…
…„Entscheidungsharmonie“ allein begründet keine Bindungswirkung (RIS-Justiz RS0102102), sodass im Folgeprozess keine Bindung an die im früheren Prozess erfolgte Vorfragenbeurteilung besteht (RIS Justiz RS0041178). Das Abweichen des Berufungsgerichts von der Rechtsprechung eines anderen Gerichts zweiter Instanz lässt aber auch die Leitfunktion des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich unberührt. Unterschiedliche Entscheidungen zweier…
…T11]). Eine Bindungswirkung besteht aber nur in Bezug auf die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber an eine dort beurteilte Vorfrage (RIS Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041178; RS0041342; RS0039843 [T19] ua; Rechberger in Rechberger , ZPO 4 § 411 Rz 3; Kodek/Mayr , Zivilprozessrecht 3 Rz 921) oder an die…
…4 § 190 ZPO Rz 2). Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst keine Bindungswirkung aus (RIS Justiz RS0041180, RS0041342, RS0042554, RS0041178). In Fällen nicht feststehender Vaterschaft sprach der Oberste Gerichtshof zur Rechtslage vor dem Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz KindRÄG (BGBl 1989/162) demnach aus, dass die Vaterschaftsfrage…
…der Beendigung des Bestandverhältnisses Hauptfrage und das Vorliegen eines Kündigungsgrundes nur eine nach ständiger neuerer Rechtsprechung (vgl RIS Justiz RS0102102) nicht bindende (RIS Justiz RS0041342; RS0041178) Vorfragenbeurteilung für diese Hauptfragen-entscheidung ist (so Iby in Fasching/Konecny IV/1² § 572 ZPO Rz 4 mwN; anders für den…
…sind keine hinreichenden Gründe für eine Erweiterung der Bindungswirkung (RS0039843 [T42]), sodass im Folgeprozess keine Bindung an die im früheren Prozess erfolgte Vorfragenbeurteilung besteht (vgl RS0041178). [37] 1.6. Im Fall der Stattgebung eines auf Anfechtung einer Betriebsratswahl gerichteten Klagebegehrens trifft das Gericht eine rechtsgestaltende Entscheidung. Bis zu dieser rechtsgestaltenden Entscheidung…
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