Der Inhalt kollektivvertraglicher Normen ist zwar gemäß § 43 Abs 1 ASGG auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu ermitteln, doch setzt dies voraus, dass sich eine Partei darauf beruft.
…Berufungsgericht war damit nach § 43 Abs 1 ASGG auch noch im Rechtsmittelverfahren verpflichtet, den Inhalt dieses Kollektivvertrags von Amts wegen zu ermitteln (RS0085629). Da der Beklagte nicht ausführt, welches Vorbringen er erstattet hätte, wenn ihm das Berufungsgericht eine Äußerungsmöglichkeit eingeräumt hätte, kann die Verfahrensrüge auch insofern keinen Erfolg…
…43 Abs 3 ASGG von Amts wegen zu ermitteln sind, jedoch nur dann, wenn sich eine Partei darauf beruft, nicht abgewichen (vgl RIS Justiz RS0085629 mzwN etwa SZ 60/192; DRdA 1993, 463 [ Grillberger ] ua; Kuderna , Arbeits und Sozialgerichtsgesetz 2 , 260). Wenngleich somit der Inhalt kollektivvertraglicher Normen auch…
…43 ASGG, dass auch noch die Berufung auf einen Kollektivvertrag vor einer Rechtsmittelinstanz rechtzeitig ist (dazu 8 ObA 58/17p [Pkt 3.2.]; RS0085629; Löschnigg , Arbeitsrecht 13 [2017] Rz 3/070; Resch in Jabornegg/Resch [2019] § 11 ArbVG Rz 4). Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass…
…eines Kollektivvertrages zwar gemäß § 43 Abs 1 ASGG von Amts wegen zu ermitteln ist, dies jedoch eine Berufung der Partei darauf voraussetzt RIS-Justiz RS0085629 mwN zuletzt 8 ObA 87/05k). Im Übrigen sieht die Bestimmung des § 12 Z 4 des Kollektivvertrages für das Bauhilfsgewerbe unter der Überschrift Aufnahme…
…Abs 3 ASGG zwar der Inhalt kollektivvertraglicher Normen von Amts ermittelt werden kann, aber nur dann, wenn sich eine Partei darauf beruft (vgl RIS Justiz RS0085629 mwN etwa SZ 60/192), was hier nicht erfolgte. Insgesamt war daher das erstgerichtliche Urteil wieder herzustellen. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§…
…habe. Hat sich allerdings eine Partei auf kollektivvertragliche Normen berufen, ist der Inhalt dieser Normen auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu ermitteln (RIS-Justiz RS0085629). Die gerügte Aktenwidrigkeit bzw. Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt daher nicht vor.…
…gemäß § 43 Abs 1 ASGG von amtswegen zu ermitteln sind, jedoch nur dann, wenn sich eine Partei darauf beruft, nicht abgewichen (vgl RIS-Justiz RS0085629 mzwN etwa SZ 60/192; DRdA 1993, 463 [Grillberger] ua; Kuderna, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz2, 260). Die Auslegung des Vorbringens von Parteien im Einzelfall stellt regelmäßig…
…tatsächlichen Umstände in erster Instanz (8 ObA 24/03t). Der Inhalt kollektivrechtlicher Normen kann somit die zur Klarstellung erforderlichen Tatsachenbehauptungen nicht ersetzen (RIS-Justiz RS0085644; RS0085629). Von einem entsprechenden konkreten Tatsachenvorbringen des Klägers in erster Instanz kann nicht ausgegangen werden, weil der Kläger dazu lediglich behauptete, der anzuwendende Kollektivvertrag „Handel…
…oder anspruchsvernichtende Kollektivvertragsbestimmungen muss sich eine Partei bereits in erster Instanz berufen (9 ObA 45/87 [13. und 14. Monatsgehalt]; RIS Justiz RS0085629; Neumayr in ZellKomm² § 43 ASGG Rz 2). Die Bezugnahme auf eine Kollektivvertragsbestimmung ersetzt auch nicht die zur Konkretisierung der…
…Arbeitnehmer geltenden kundgemachten Kollektivvertrag vorgesehen sind. Eine Berufung auf einen derartigen Kollektivvertrag ist nicht erfolgt, sodass schon deshalb darauf nicht weiter einzugehen ist (RIS Justiz RS0085629 mwN, zuletzt etwa 8 ObA 106/06f). Die Bestimmungen über die Arbeitsruhe finden sich im Gesetz über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der…
…Mehrarbeitszuschlag gemäß § 19d Abs 3a AZG anstrebt. 4. Keine der Parteien hat sich auf die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrags berufen (vgl RIS Justiz RS0085629; zuletzt 8 ObA 14/12k). Vielmehr ist zwischen den Parteien unstrittig, dass für die Beantwortung der hier maßgeblichen Rechtsfragen keine anwendbaren kollektivvertraglichen Normen…
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