4Ob128/08i—OGH Entscheidung
23. September 2008
…bzw beantragt hat, es als unzulässig zurückzuweisen, dienten ihre Schriftsätze der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Weil der unterlegene Nebenintervenient nicht zum Kostenersatz herangezogen werden kann (RIS Justiz RS0035816), ist der Kläger, dem auch die Disposition über die Revision des Nebenintervenienten offengestanden wäre, zum Kostenersatz verpflichtet (RIS Justiz RS0036057; M. Bydlinski in Fasching/ Konecny…