Auch im Freizeitsport, bei dem von Jugendlichen nach nicht kodifizierten Regeln gekämpft wird, ist ein vom Typ der Sportart (hier: Eishockey) und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz, der sonst als leichter Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht aufzufassen wäre, nicht rechtswidrig und schließt daher einen Schadenersatzanspruch aus eingetretenen Verletzungen aus.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden