JudikaturOGH

RS0023113 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 1987

Auch im Freizeitsport, bei dem von Jugendlichen nach nicht kodifizierten Regeln gekämpft wird, ist ein vom Typ der Sportart (hier: Eishockey) und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz, der sonst als leichter Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht aufzufassen wäre, nicht rechtswidrig und schließt daher einen Schadenersatzanspruch aus eingetretenen Verletzungen aus.

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