RS0023113 – OGH Rechtssatz
Auch im Freizeitsport, bei dem von Jugendlichen nach nicht kodifizierten Regeln gekämpft wird, ist ein vom Typ der Sportart (hier: Eishockey) und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz, der sonst als leichter Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht aufzufassen wäre, nicht rechtswidrig und schließt daher einen Schadenersatzanspruch aus eingetretenen Verletzungen aus.