JudikaturOGH

RS0094179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1986

Bei einem Raubversuch durch Drohung ist unerheblich, ob die geplante Verwendung einer Waffe schon bis zur Wahrnehmung dieses Drohungsmittel durch das ausersehene Opfer fortgeschritten ist.

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