Qualifikation von Darlehen aus der Wiener Wohnbauinitiative 2011 als „öffentliche Mittel" im Sinne des § 1 Abs 4 Z 1 MRG und Anwendbarkeit des Vollanwendungsbereichs—OGH Entscheidung
5Ob183/25k12. März 2026
…nur solche der Wohnbauförderung zu verstehen, nicht hingegen solche, die anderen Zwecken dienten, zB dazu, die Wettbewerbsfähigkeit oder die Gründung von Unternehmen zu fördern (vgl RS0069302 [T3]). Neben dem Kriterium der Zweckbindung zur Wohnbauförderung ist daher auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage erforderlich. [13] 1.2 Dem Antragsteller ist zuzugestehen, dass der…