Unter Mißhandlung ist schon jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, welche das körperliche Wohlbefinden eines anderen nicht unerheblich beeinträchtigt.
…Körper iSd § 83 Abs 2 StGB ist jede Einwirkung physischer Kraft auf den Körper zu verstehen, welche das körperliche Wohlbefinden nicht ganz unerheblich beeinträchtigt (RS0092864 [T1]. Entgegen der in der Rechtsrüge geäußerten Rechtsansicht bedarf es zur Erfüllung des Misshandlungsbegriffs iSd § 83 Abs 2 StGB nicht des misshandlungsbedingten Hervorrufens von…
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