Maßstab für den bei Gemeinschaftsanlagen im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 WEG festzusetzenden Verteilungsschlüssel ist die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit; auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an.
…5 WEG zwingend voraussetzen, dass erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Mit und Wohnungseigentümer bestehen. Maßgeblich hiefür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Fachsenats die objektive Nutzungsmöglichkeit (RS0083193; RS0083101 [T4]; vgl auch RS0083087). Dass es an der Voraussetzung der erheblich unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit hier mangelt, gestehen die Antragsteller im Revisionsrekurs ausdrücklich zu; unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten…
…der Zentralheizanlage zu verweigern, sei unwirksam. Eine Änderung des gesetzlich vorgegebenen Kostenverteilungsschlüssels setze gravierende Unterschiede in der objektiven Nutzbarkeit der kostenverursachenden Anlage voraus (RIS-Justiz RS0083193 [T3]). Die Festsetzung einer abweichenden Abrechnungseinheit sei somit nicht gerechtfertigt. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000,-- übersteige und der ordentliche…
…Gemeinschaftsanlagen iSd § 32 WEG festzusetzenden Verteilungsschlüssel ist die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0083193). Bleibt die objektive Nutzungsmöglichkeit des Aufzuges für einen Miteigentümer erheblich hinter jener anderen Miteigentümer zurück, kann er beantragen, von der Tragung der Liftkosten (zum Teil…
…RS0070297 [T8] = RS0109557 [T2]). Die Beurteilung der objektiven Nutzungsmöglichkeit hat dabei im Sinne der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung an Gemeinschaftsanlagen (vgl RIS Justiz RS0083193, RS0083101 [T4], RS0083087 [T8], RS0109557 [T4]) nach der Verkehrsauffassung bzw danach, was dem objektiv nachvollziehbaren vernünftigen Gebrauch dient, zu geschehen; maßgebend ist also eine objektiv…
…und Wohnungseigentümer oder Mieter rechtlich freisteht, sie gegen Beteiligung an den Kosten des laufenden Betriebs, der Wartung und Instandhaltung zu benützen (RIS Justiz RS0069987 [T3]; RS0083193; RS0083101). Hat hingegen ein Mit oder Wohnungseigentümer „auf seine Kosten" im Sinn des § 16 Abs 2 WEG eine Anlage errichtet, wozu…
…nicht auf die subjektive (tatsächliche) Nutzung ankommt (vgl 5 Ob 11/86 mwN = JBl 1987, 177 = MietSlg 38/36; RIS Justiz RS0083193; RS0083101; RS0083087): 6.2. Ursprünglich lag hier eine Baubewilligung vor, die einen der Parifizierung und der vereinbarten Nutzung entsprechenden Ausbau des Dachbodens ermöglicht hätte. Auf die…
…83/85 MietSlg 47/40; E. M. Hausmann in Hausmann/Vonkilch , Österreichisches Wohnrecht § 32 Rz 44; vgl RIS Justiz RS0083193). 2.1 Wenn auch die objektive Nutzungsmöglichkeit jener Wohnungseigentümer, die die Garage nur zum Be und Entladen ihrer Fahrzeuge benützen, weit hinter den Nutzungsmöglichkeiten der…
…nicht ausschlaggebend. Es kommt nämlich ausschließlich auf die objektive Möglichkeit der Nutzung eines Lifts und nicht auf die subjektiven Bedürfnisse eines Wohnungseigentümers an (RIS Justiz RS0083193).…
…nach neuerer Rechtsprechung zum MRG und WEG vor allem im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung an Gemeinschaftsanlagen relevant (5 Ob 216/15y; RIS Justiz RS0083193, RS0083101 [T4], RS0083087 [T8], RS0109557 [T4]). An der Qualifikation einer Anlage als Gemeinschaftsanlage im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z …
…bei Gemeinschaftsanlagen iSd § 32 WEG festzusetzenden Verteilungsschlüssel die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0083193). Bleibt die objektive Nutzungsmöglichkeit des Aufzuges für einen Miteigentümer erheblich hinter jener anderer Miteigentümer zurück, kann er beantragen, von der Tragung der Liftkosten (zum Teil…
… 32 WEG 2002 festzusetzenden Verteilungsschlüssel ist die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit; auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0083193, RS0083101 [T4], RS0083087 [T8]). Bleibt die objektive Nutzungsmöglichkeit eines Liftes für einen Miteigentümer erheblich hinter jener anderer Miteigentümer zurück, kann er beantragen, von der Tragung…
…gerichtlichen Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels nach § 32 Abs 5 WEG nicht auf die subjektive (tatsächliche) Nutzung, sondern auf die objektive Nutzungsmöglichkeit ankommt (RS0083193; RS0083101; RS0083087) und dabei nicht auf vorübergehende Gegebenheiten abgestellt werden kann (5 Ob 107/16w; 5 Ob 12/10s; 5 …
… 48/12p; 5 Ob 129/14b) 2.2 F ür die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels kommt es allein auf die objektive Nutzungsmöglichkeit an ( RS0083193; RS0083101 [T4]; RS0083087 [T8]). Ausgehend von diesen Grundsätzen ist zu prüfen, ob eine gänzliche Befreiung von den Liftkosten, wie sie die Erstantragstellerin anstrebt, in Betracht…
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