JudikaturOGH

RS0016432 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 2025

Das Geschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot (oder die guten Sitten) verstößt, ist grundsätzlich absolut nichtig, sodass sich jedermann, ohne dass es einer besonderen Anfechtung bedürfte, auf die Nichtigkeit berufen kann.

Rückverweise