Fällt ein Rechtsverhältnis in den Geltungsbereich des § 1 Abs 1 MRG, so besteht eine Vermutung für die Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann.
…Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235). Dies gilt aber nicht, wenn sowohl die Parteien als auch die Gerichte gleichsam stillschweigend vom Vorliegen eines Ausnahmetatbestands ausgingen (RIS Justiz RS0069235 [T2]). 2.3. …
…nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF vor der MRG Novelle 2001 - trifft nach ständiger Rechtsprechung den Vermieter (RIS Justiz RS0069224, RS0069235). Im vorliegenden Fall hat der Erstkläger schon in der Klage vorgebracht, dass das Wohnhaus mit dem Mietobjekt nur zwei Wohnungen aufweise; er hat sich auf…
…ist den Beklagten zuzugestehen, dass eine Vermutung für die Vollanwendung des MRG besteht, die nur durch den Nachweis eines Ausnahmetatbestandes widerlegt werden kann (RIS-Justiz RS0069235). Die volle Behauptungs- und Beweislast trifft dabei denjenigen, der sich auf die Ausnahme beruft, hier also die Klägerin. Dies gilt auch für den Ausnahmetatbestand des…
…des Mieters führen (RIS Justiz RS0079363). Die Ausnahme vom Vollanwendungsbereich des MRG ist grundsätzlich nicht zu vermuten (5 Ob 87/98z; RIS Justiz RS0069235). War im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermietung ein selbständig vermietbarer Raum auch tatsächlich genutzt oder vermietet, geht die Verkehrsauffassung dahin, dass damit die Zugehörigkeit dieses Raums…
…für die Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann ( RS0069235 ). [6] 1.1 Ob ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ iSd § 1 Abs 2 Z…
…ein ausdrücklich auf die Kündigungsgründe des § 30 MRG bezogener. Dabei übersieht er, dass im Anwendungsbereich des MRG, der zu vermuten ist (RIS Justiz RS0069235, RS0044791), eine Aufkündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinn des § 30 MRG möglich ist. Insofern liegt auch dem vorliegenden Fall ein…
…konkreten Ausnahmetatbestandes besteht eine Vermutung für die Vollanwendbarkeit des MRG (2 Ob 104/99d = wobl 2000, 227/115 [ Prader ]; RIS Justiz RS0069235; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht 21 § 1 MRG Rz 52). Auch im Vollanwendungsbereich des MRG erachtete es die bisherige ständige…
…MRG fällt, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235). Ob der Bestandgegenstand als Heim im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 1 MRG zu beurteilen ist, ist…
…als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten ausgenommen. [17] Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands trifft denjenigen, der sich auf die Ausnahme beruft (RS0069235 [T5, T8]), hier also die Klägerin. [18] 1.2. Geht es, wie im vorliegenden Fall, um die Anzahl der vermietbaren Objekte innerhalb eines einzigen, „…
…handelt; dass sich das Mietobjekt in Halle 1 in einem rechtlich eigenständigen Gebäude befand, wurde von der hiefür behauptungs- und beweispflichtigen klagenden Partei (RIS Justiz RS0069235 [T5]) nicht geltend gemacht und ist nach den Feststellungen auch nicht anzunehmen, ist doch das Bürogebäude an die Halle 1 angebaut; die gemieteten Räumlichkeiten in…
…die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235). Dementsprechend ist nach den konkreten Umständen des jeweils zur Beurteilung anstehenden Falles zu entscheiden, ob der Bestandgegenstand als Heim im Sinne der Ausnahmebestimmung des…
…Abs 1 MRG fällt und es an der Klägerin gelegen wäre, eine konkrete Ausnahme hiervon zu behaupten und unter Beweis zu stellen (RIS Justiz RS0069235), im Rahmen der Rechtsprechung. 6. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 510 Abs 3 ZPO).…
…nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann (SZ 62/209; SZ 61/236; Ris-Justiz RS0069235). Einen derartigen Ausnahmetatbestand haben aber die Kläger mit keinem Wort behauptet. Aus dem Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 2 MRG ("Wohnungen in einem…
…Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235). 2. Ob ein „Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten“ iSd § 1 Abs 2 Z …
… Abs 1 MRG eine Vermutung für die Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235). Die volle Behauptung- und Beweislast trifft dabei denjenigen, der sich auf die Ausnahme beruft (2 Ob 149/06k). Der Betreibende muss sich daher…
…die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands (im Sinn des § 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt (RS0069235), nicht aber durch Parteienvereinbarung ausgeschlossen werden kann (RS0069393). [13] 1.2. Der Parteienabsicht – konkret der Frage, ob eine Nutzung zu Wohn oder Geschäftszwecken vereinbart…
…diesem Umfang besteht eine Vermutung für die Vollanwendung des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes widerlegt werden kann (MietSlg 49.369; RIS Justiz RS0069235). Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 4 MRG liegt vor, wenn Wohnungen oder Wohnräume als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet…
…jene Partei, die sich darauf beruft, hier im Hinblick auf § 1 Abs 4 Z 1 MRG daher den Antragsgegner (RIS Justiz RS0069235). Nach der Rechtsprechung des Fachsenats (RS0069293) setzt dieser Ausnahmetatbestand die Neuerrichtung des Gebäudes mit dem Mietgegenstand voraus und nicht bloß die Neuerrichtung des Mietgegenstands selbst…
…ZPO). In rechtlicher Hinsicht ist vorauszuschicken, dass die Rekurswerberin die grundsätzliche Anwendbarkeit des MRG auf das gegenständliche Mietverhältnis nicht in Frage stellt (vgl RIS-Justiz RS0069235 ua). Nach § 37 Abs 1 Z 6 und Abs 3 MRG gelten für das Verfahren in Angelegenheiten der Veränderung (Verbesserung…
…besteht daher die Vermutung der Vollanwendbarkeit des MRG ( Würth/Zingher/Kovanyi , Miet und Wohnrecht 22 § 1 MRG Rz 1 mwN; RIS Justiz RS0069235). 3.4.3.3 Der Zweck der Regelung des § 42 Abs 1 MRG, also die Sicherstellung der Finanzierung von Erhaltungs oder Verbesserungsarbeiten nach §…
…Miete einer Wohnung), so besteht eine Vermutung für die Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands widerlegt werden kann (RIS-Justiz RS0069235). Die Anwendbarkeit des MRG auf ein Vertragsverhältnis, das die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Wohnung, einzelner Wohnungsteile oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art zum Gegenstand hat, unterliegt nicht der…
…2.2. Die Behauptungs und Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands trifft jene Partei, die sich darauf beruft, im vorliegenden Fall sohin die Klägerin (RIS Justiz RS0069235). 3.1. Nach den unbekämpft gebliebenen Feststellungen des Erstgerichts erfolgte im Jahr 1964 eine „Aufstockung“. Darunter bezeichnet man im Bauwesen die Hinzufügung eines…
…1 Abs 1 MRG, besteht eine Vermutung für die Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235; Würth/Zingher/ Kovanyi, Miet und Wohnrecht21 § 1 MRG Rz 1). Allerdings ergibt sich hier aus den Feststellungen der Vorinstanzen mit hinreichender…
…zu diesem Punkt zwar im erstinstanzlichen Verfahren nicht bestritten. Wie der Revisionsrekurs aber zutreffend aufzeigt, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0069235) grundsätzlich die Vermutung für die Vollanwendung des MRG. Für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist…
…tritt gemäß § 1121 iVm § 1120 ABGB mit dem Zuschlag in bestehende Bestandverhältnisse ein (RIS-Justiz RS0105725). Im – hier zu vermutenden (RS0069235) – Anwendungsbereich des MRG ergibt sich diese Rechtsfolge aus § 2 Abs 1 vierter Satz MRG (RS0025173; 2 Ob 142/07g…
…In diesem Umfang besteht eine Vermutung für die (Voll )Anwendung des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes widerlegt werden kann (RIS-Justiz RS0069235). Die Ausnahmetatbestände ergeben sich aus §1 Abs2 bis 5 MRG. In §1 Abs2 MRG sind taxativ jene Mietgegenstände aufgezählt, die nicht in den…
…Mietverhältnisse. In diesem Umfang besteht eine Vermutung für die Vollanwendung des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands widerlegt werden kann (RIS Justiz RS0069235). [4] 1.2 Die im Revisionsrekurs angesprochene Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 4 MRG nimmt solche Wohnungen vom Anwendungsbereich des…
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