Wer die Nichtigkeit einer Freizeichnungsklausel wegen Sittenwidrigkeit behauptet, hat die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen.
…einer Freizeichnungsklausel wegen Sittenwidrigkeit behauptet hat also die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen (RS0016441). 1.5 Eine amtswegige Prüfung der Sittenwidrigkeit wird von der ganz hA im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (21.4.2016 Rs C-377/14, Radlinger ) bei…
…1 ZPO ist jedoch nur über Einwendung wahrzunehmen (stRsp: RIS-Justiz RS0016452). Die Einwendung erst in der Revision ist eine unzulässige Neuerung (RIS-Justiz RS0016481, RS0016441). 3. Mangels Vorliegens somit einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision - ohne noch weitergehende Begründung (§ 510 Abs…
…Freizeichnungsklausel wegen Sittenwidrigkeit behauptet, hat die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen (RIS Justiz RS0016441). Eine Sittenwidrigkeit hat aber nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbestimmung zur Folge (RIS Justiz RS0016935). Es hat im Individualprozess (soweit es sich [auf Grund der…
…aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen. Die Einwendung erst in der Revision ist eine unzulässige Neuerung (RS0016441 [T2]). Der Kläger hat sich erstmals in der Revision nachvollziehbar auf eine Nichtigkeit der genannten Haftungsregelungen in den AGB der Beklagten gemäß § 879…
… 504 Abs 2 ZPO entgegen. Der Kläger hat sich im erstinstanzlichen Verfahren nicht auf die Sittenwidrigkeit der Verfallsklausel berufen (vgl RIS Justiz RS0016481; RS0016441 [T4]; 7 Ob 22/09z mwN). Mangels einer Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision des…
…§ 879 ABGB Rz 28). Die erst im Rechtsmittelverfahren erhobene Einwendung stellt somit eine unzulässige Neuerung dar, auf die nicht weiter einzugehen ist (RIS-Justiz RS0016441 [T1 und T2]; RS0016481; 7 Ob 224/02w; 9 ObA 125/05f). Da auch die Frage der Unwirksamkeit von Klauseln nach § 879 Abs 3…
…Die Ausführungen zu gröblichen Benachteiligungen im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB bilden somit eine unzulässige Neuerung (RIS Justiz RS0042025 [T6], vgl RS0016441 [T4], RS0016481).…
…unterliegt, sind unstrittig. Die Klägerin hat sich auch nie auf § 27 MRG berufen. Da sie als hiefür beweispflichtige Partei (RIS Justiz RS0016441 ua) auch sonst keine Umstände vorbringen konnte, aufgrund derer Punkt X. des Mietvertrages als sittenwidrig zu qualifizieren wäre, wurde auch das ihre „freiwillige…
…sei sittenwidrig, weil er die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschwere, stellt eine unzulässige Neuerung dar, auf die nicht weiter einzugehen ist (vgl RS0016441; RS0016435 ua). [8] 4. Mangels einer erheblichen Rechtsfrage ist die außerordentliche Revision der Klägerin daher zurückzuweisen.…
…ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen. Die Einwendung erst im Rechtsmittelverfahren ist eine unzulässige Neuerung (§ 504 Abs 2 ZPO; vgl RIS-Justiz RS0016441 ua). Mangels Geltendmachung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision der Beklagten zurückzuweisen.…
…Im Übrigen hat sich der Beklagte in erster Instanz auf Sittenwidrigkeit nicht berufen, sodass dieses Vorbringen eine unzulässige Neuerung darstellt (RIS Justiz RS0042025; RS0043578; RS0016481; RS0016441 [T4]). Davon, dass sich das Gericht zweiter Instanz mit der in der Berufung erhobenen Rechtsrüge nicht auseinandergesetzt hätte, kann entgegen der Ansicht des Revisionswerbers keine…
…hat die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen (9 ObA 125/05f; RIS-Justiz RS0016441 ua) bzw im Fall der einstweiligen Verfügung zu bescheinigen. Eine sittenwidrige Kündigung kann nach der Rechtsprechung nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitgeber von seinem…
…Da der im gesamten Verfahren qualifiziert vertretene Kläger einen dahingehenden Einwand im Verfahren erster Instanz nicht erhoben hat, ist darauf nicht weiter einzugehen (RIS Justiz RS0016441; RS0016435 ua). Ein Tatsachenvorbringen zur Begründung des Einwands der Sittenwidrigkeit dieser Vereinbarung hat der Kläger im Verfahren erster Instanz nicht erstattet, sodass in diesem erstmalig…
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