7Ob19/22b—OGH Entscheidung
28. April 2022
…den Wucherer voraus (RS0016861). Wucher erfordert als objektives Merkmal eine grobe, leicht erkennbare Äquivalenzstörung, wobei die gesamten beiderseitigen Leistungen in ein Verhältnis zu setzen sind (RS0016947). [11] 3.2 Die Beurteilung der Vorinstanzen, aus den, wenn auch weitreichenden, aber notariell beglaubigten Vollmachten, habe die Beklagte nicht auf eine beim Kläger bestehende…